Abnehmbarer Zahnersatz

Der abnehmbare Zahnersatz kommt dann zum Einsatz, wenn mehrere oder alle Zähne verloren gegangen sind. Man unterscheidet hier zwischen Teil-prothesen, wo noch Restzähne zur Verankerung verwendet werden, und
Totalprothesen, wo keine Zähne mehr vorhanden sind. Beide Formen sind nicht fix im Gebiss verankert und können daher herausgenommen werden.

Die einfachste Form einer Teilprothese ist die Modellgussprothese. Diese besteht aus einem mit Kunststoff verkleideten Metallbügel, an dem die Ersatzzähne befestigt sind. Über Metallklammern erfolgt die Verankerung an den verbleibenden Zähnen.

Moderner Zahnersatz

Ästhetisch und funktionell hochwertigere Ergebnisse werden mit sogenannten Hybridprothesen erzielt. Dabei werden Stützzähne überkront und/oder mit Halteelementen versehen, über die die Prothese im Mund befestigt werden kann. So kann auf unschöne Metallklammern vor allem im sichtbaren Bereich verzichtet und der Halt verbessert werden. Des Weiteren können auch Implantate zur Verankerung verwendet werden. Dies
ist vor allem bei sehr geringer Restbezahnung sowie im zahnlosen Kiefer für den Halt oft unerlässlich.

Bei einer Totalprothese wird der gesamte Zahnbogen ersetzt. Sie besteht aus Kunststoff und ist in Farbe, Form und Zahnstellung den natürlichen Zähnen möglichst identisch.

Bei der Herstellung Ihres Zahnersatzes arbeiten wir eng mit unserem Zahntechniker zusammen, auf dessen Qualität und Genauigkeit wir uns zu 100 Prozent verlassen können.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.